Notfallsanitäterausbildung
Mit unserer Bildungsarbeit unterstützen wir als staatlich anerkannte Schule professionell den Rettungsdienst und tragen dazu bei, dass Menschen und ihre Angehörigen in Notsituationen geholfen werden kann.
Deine Bewerbung richtest du direkt an einen unserer Kooperationspartner (Lehrrettungswachen). Dieser meldet dich dann bei uns im Ausbildungszentrum Gesundheits- und Pflege Havelland GmbH für die theoretische Ausbildung an.
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Erreichbarkeit
Ausbildungskonzept
Unsere Lernaussagen werden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft überprüft und richten sich nach den aktuellen Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften und den Vorgaben durch die ärztlichen Leiter des Landes Brandenburg.
Seit 2020 haben wir neben der 3-jährigen Vollzeitausbildung zusätzlich den Quereinstieg in unser Portfolio aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit, mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung in Gesundheitsheitswesen eine verkürzte 2-jährige Notfallsanitätersausbildung zu absolvieren. Das wird, im Einzelnen, durch das Landesprüfungsamt genehmigt.
Ausbildungsgang und Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin
beginnt zum 01.10. jeden Jahres.
Zugangsvoraussetzungen:
• Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis)
• Mittlerer Schulabschluss
• Empfohlenes Alter zum Ausbildungsbeginn ist das 18. Lebensjahr
Deine Bewerbung richtest du direkt an einen unserer Kooperationspartner:
– Berufsfeuerwehr Potsdam
– Rettungsdienst Teltow-Fläming
– DRK Potsdam-Mittelmark
– DRK Brandenburg an der Havel
– Rettungsdienst Havelland GmbH
Ausbildungsziele sowie Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche
- Beurteilung des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen
- Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz
- Betreuung und Begleitung von Menschen in Notfall- und Krisensituationen
- Eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen im Notfalleinsatz
- Transport und Übergaben von Patientinnen und Patienten zur ärztlichen Weiterbehandlung
Ausbildungsverlauf
Grundsätzlich gliedert sich die Ausbildung über die drei Jahre folgendermaßen auf:
- Theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule: mindestens 1920 Stunden in aufeinander abgestimmten Lernfeldern mit ausbildungsspezifischen Lernbereichen
- Praktische Ausbildung in Lehrrettungswachen: mindestens 1960 Stunden über 3 Jahre
- Praktische Ausbildung im Krankenhaus: mindestens 720 Stunden über 3 Jahre
Theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule (Auszug APrV- Exemplarisch)
I. Notfallsituationen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten
II. Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten
III. Kommunikation, Interaktion und Beratung von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Menschen unter Berücksichtigung sozialer und psychologischer Aspekte
IV. Abläufe im Rettungsdienst strukturieren sowie Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden
V. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebensrettende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen
VI. In Gruppen und Teams zusammenarbeiten sowie berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, um die beruflichen Anforderungen zu bewältigen
Praktische Ausbildung
Lehrrettungswache (mind. 1960h): Dienst an einer Rettungswache, Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung und dem Krankentransport, Hospitation an einer Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle.
Krankenhaus (mind. 720): Pflegeabteilung (mind. 80h), Interdisziplinäre Notaufnahme (mind.120h), Anästhesie- und OP-Abteilung (mind.280h), Intensivmedizinische Abteilung (mind. 120h), geburtshilfliche und pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung (mind. 40h), psychiatrische Fachabteilung (mind. 80h)
Wir als Schule haben hierzu Kooperationen mit verschiedenen Krankenhäusern geschlossen.
Hierzu zählen:
• Havelland Kliniken GmbH
• Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
• Klinikum Bad Belzig
• Klinikum West Brandenburg
• Klinikum Forst
Prüfungen/Abschluss
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin “ bzw. „Notfallsanitäter“ erteilt.
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